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Conference League: Erster Prozess wegen Nizza-Krawallen auf Januar verschoben

Erster Prozess wegen Krawallen in Nizza auf 2023 verschoben

Im Spiel der Conference League zwischen OGC Nizza und dem 1. FC Köln kam es zu heftigen Auseinandersetzungen auf den Tribünen.
Image: Im Spiel der Conference League zwischen OGC Nizza und dem 1. FC Köln kam es zu heftigen Auseinandersetzungen auf den Tribünen.  © DPA pa

Der erste Prozess wegen der Ausschreitungen am Rande des Conference-League-Spiels von Bundesligist 1. FC Köln in der vergangenen Woche beim französischen Erstligisten OGC Nizza ist um mehr als vier Monate verschoben worden.

Das Gericht gab Informationen der Nachrichtenagentur AFP zufolge dem Antrag des 33 Jahre alten Busfahrers aus dem Großraum Paris auf Verlegung der Verhandlung zur Vorbereitung seiner Verteidigung statt und setzte das Verfahren für den 25. Januar erneut an.

Der Angeklagte muss sich wegen Gewalt, Werfens gefährlicher Gegenstände und der Verwendung von Pyrotechnik verantworten. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Beschuldigte, der bei den Krawallen an der Cote d'Azur bei seinem Sturz vom Tribünen-Mittelrang Brüche an acht Rippen und an einem Schulterblatt erlitt, Vater von zwei Kindern und nicht vorbestraft. Im Falle eines Schuldspruchs droht dem Mann eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren und ein Strafgeld bis zu maximal 45.000 Euro.

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Randalierer zeigt Zeichen von Reue

Bei seiner Antragsbegründung zeigte der Randalierer erste Anzeichen von Reue. Er sprach davon, sein Familienleben gefährdet zu haben. Weiter behauptete der Beschuldigte, sich lediglich als Sympathisant der Kölner im Stadion aufgehalten zu haben. Zu etwaigen Verbindungen zur Ultra-Szene von Nizzas Erzrivale Paris Saint-Germain machte der Mann keine Angaben. In seiner ersten Vernehmung nach seinem viertägigen Aufenthalt in einem Krankenhaus und vorübergehender Festsetzung in Polizeigewahrsam hatte der Angeklagte noch jede Aussage verweigert.

Bis zu Beginn seiner Verhandlung wurde der Mann unter gerichtliche Aufsicht mit Meldeauflagen gestellt. Außerdem ist dem Angeklagten für den gleichen Zeitraum verboten worden, Fußball-Stadien oder andere Sportarenen zu betreten.

Bei den Krawallen waren rund um die Begegnung 32 Personen verletzt worden. Der 1. FC Köln hatte in der ersten Wochenhälfte die Gewalttaten seiner Anhänger beim Europacup-Comeback der Rheinländer scharf verurteilt, muss aber dennoch eine harte Strafe durch den Europa-Verband UEFA befürchten.

SID

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